Internationales Freihandelsabkommen;
Europäisches Abkommen mit Kanada (CETA) unterzeichnet

Europa 2

Die Europäische Union und Kanada haben das Handelsabkommen CETA unterzeichnet. Das Abkommen liegt mittlerweile in der endgültigen deutschen Sprachfassung vor und enthält auch die von den kommunalen Spitzenverbänden eingeforderte explizite Ausnahme von den Marktzugangsverpflichtungen für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Ein von der EU und Kanada verbindlich festgelegtes gemeinsames Auslegungsinstrument sieht zudem begrüßenswerte Klarstellungen zur Definitionshoheit bei öffentlichen Dienstleistungen sowie beim Investitionsschutz vor.

LKT Rundschreiben Nr. 578/2016 [PDF-Dokument: 54 kB]

16.11.2016